Reglement
Abonnement/Ausleihgebühr
pro Familie Fr. 60.-/Jahr
(5 Spiele pro Ausleihe + 2 elektronische Spiele)
Zusätzlich können Spiele gegen eine Gebühr von CHF 1.00 bis 7.00 ausgeliehen werden.
Auch Personen ohne Abonnement (Einzelpersonen oder Firmen) können Spiele (mit Ausnahme von elektronischen Spielen) ausleihen. Sie bezahlen pro Spiel eine doppelte Ausleihgebühr zwischen CHF 2.00 und CHF 14.00. Vereine, soziale Institutionen und Schulen bezahlen keine Abogebühren. Sie bezahlen lediglich eine einfache Ausleihgebühr zwischen CHF 1.00 und CHF 7.00 pro Spiel. Für Eventspiele, wie z.B. Outdoor- oder Party-Spielkiste, gelten spezielle Preise.
Ausleihdauer
Die Spiele können bis zu 4 Wochen ausgeliehen werden, elektronische Spiele 2 Wochen. Speziell gekennzeichnete Eventspiele können 1 Woche ausgeliehen werden.
Eine Verlängerung ist im Normalfall möglich (ausser elektronische Spiele und Fahrzeuge), muss jedoch vor Ablauf der Ausleihfrist gemeldet werden.
Rückgabe
Bitte kontrollieren Sie zu Hause sofort, ob Ihr ausgeliehenes Spiel vollständig und funktionstüchtig ist. Allfällige Reklamationen müssen bis am nächstfolgenden Ausleihtag gemeldet werden.
Mahnung
Mahngebühren (mit oder ohne E-Spiele)
1. Mahnung: Fr. 5.-
2. Mahnung: Fr. 7.-
Fehlende/defekte Spielsachen
Für unvollständig oder beschädigt zurückgebrachte Spiele wird eine Depotgebühr von CHF 20.00 für Ersatzteile und Reparatur erhoben. Nach Abzug der Kosten wird ein allfälliger Restbetrag zurückerstattet. Ebenso wird je nach Reparaturaufwand eine Umtriebsgebühr von CHF 5.00 erhoben. Für wiedergefundene Teile, welche innerhalb einer Woche zurückgebracht werden, wird die Depotgebühr vollumfänglich zurückerstattet. Verlorene oder unspielbar gewordene Spiele berechnen wir zum Zeitwert. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgeschlossen.
Haftung
Die Ludothek Rorschach übernimmt keine Haftung für Schäden und Unfälle, die beim Gebrauch von ausgeliehenem Spielzeug entstehen.